Engagement der Zollagentur Schaub GmbH – Kongo Hilfsaktion 2016

Nach zwei Monaten und 8.000 km ist der Container samt Inhalt wohlbehalten im Kongo angekommen

Der Container mit Hilfsgütern aus den Gemeinden St.Maria Fulda, Hl. Kreuz Boennigheim und vielen Unterstützern z.B. Zollagentur Schaub GmbH – Fulda, Steinacker Verpackung -Hünfeld, Meiser Medical – Neuenstein, die für die Heimat des Pfarrers Dr. Ephrem Khonde gesammelt wurde, ist angekommen.

Bilder der Verladung und der Entladung in Boma zeigen das Engagement der Helfer in Deutschland und Boma/Kongo.

Viele sind überzeugt:“ die Hilfe muss weitergehen. Das war nur ein Tropfen auf den heißen Stein“

 

T2L / T2LF

T2L / T2LF
Das T2L dient den Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Waren, die aus der EU über z.B. Internationales Gewässer in die EU zurückgelangen.
Das T2L F dient für den Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Waren in ein EU Land, das Steuerrechtlich nicht zur EU gehört, z.B. Kanaren; La Réunion u.a.

Zollabwicklung Einfuhr / Import

Um bei den sich ständig ändernden Importvorschriften immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, bedarf es einem enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Da Sie wahrscheinlich beides nicht investieren möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, die zolltechnische Abwicklung für Sie zu übernehmen.

Was wir Ihnen in Sachen Zollabwicklung Einfuhr / Import anbieten können:

• Erstellen der Einfuhranmeldung
• Verzollung zum freien Verkehr
• Überführung in die vorrübergehende Verwendung
Aktive Veredelung
Passive Veredelung
• Einreihen von Waren in den Zolltarif
• Carnet A.T.A Eröffnung und Beendigung
• Überführung in ein Zolllager
• Abfertigung von Postpaketen
Intrastat-Meldung
• Beantragung von Einfuhrgenehmigungen
• Versandbegleitdokument T1/T2 /Carnet TIR

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann kontaktieren Sie uns.
Wir freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden.

Zollabwicklung Ausfuhr / Export:

Um bei den sich ständig ändernden Importvorschriften immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, bedarf es einem enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Da Sie wahrscheinlich beides nicht investieren möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, die zolltechnische Abwicklung für Sie zu übernehmen.

• Erstellen von Ausfuhranmeldungen
• Unvollständige Ausfuhranmeldung
• Einreihen von Waren in den Zolltarif
• Ausfuhr zur passiven Veredelung
• Ausfuhr/Beendigung einer aktiven Veredelung
• Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/A.TR.
• T2L und T2LF Erstellung
T1/T2 Versandverfahren eröffnen
• CARNET TIR
• INF.3 (Auskunftsblatt „Rückwarenregelung“)
• Beendigung einer vorübergehenden Verwendung
• Ursprungszeugnisse erstellen und beglaubigen
• IHK-Beglaubigungen Ihrer Dokumente
• Carnet A.T.A. Erstellung
• Legalisierungen (bei Konsulaten oder Botschaften)
• Erstellen Ihrer Intrastat-Meldung
• Erstellen des Kontrollexemplar T5
• Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Beantragen von Ausfuhrgenehmigungen
• Beantragen von Auskünften zur Güterliste
• Unterstützung beim Einholen verbindlicher Zolltarifauskünfte
• Fiskalverzollung /-Vertretung

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann kontaktieren Sie uns.
Wir freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden.

Ausfuhranmeldung

Eine Ausfuhranmeldung wird für Warensendungen in Nicht-EU Länder, ab einem Warenwert von 1000 € oder einem Gewicht von 1000 kg benötigt.
Dieses Ausfuhrdokument dient zum einen der Kontrolle von Exportbestimmungen, zum anderen der statistischen Erfassung der Warenströme.

Intrastat

Intrastat (kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik, auch ICTS)
Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden.
Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge den Wert von 500.000 Euro (Versendung) und/oder 800.000 Euro (Eingang) im Vorjahr nicht überschritten haben. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Passive Veredelung

Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden.
Bei der passiven Veredelung wird eine Lieferung in ein Drittland vorgenommen, in dem eine Veredelung (durch Bearbeiten, Verarbeiten oder Ausbessern / Reparatur) stattfindet.
In bestimmten Fällen wird eine Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt benötigt.
Man unterscheidet in: Differenzverzollung und Mehrwertverzollung.

Aktive Veredelung

Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden.
Bei der aktiven Veredelung, also der Einfuhr in das Gebiet, wo die Vorprodukte veredelt werden, setzt eine Bewilligung durch die zuständige Zollstelle voraus. Hierzu muss der Verarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die zu verarbeitenden Produkte für den Veredelungsverkehr zugelassen sind.

EUR.1

Die EUR.1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung, welche in Länder ausgestellt werden kann, mit denen die EU Präferenzabkommen hat.
Die EUR.1 muss dann ab einem Warenwert von 6000 € erstellt werden. Für Warensendungen unter einem Wert von 6000 € reicht der Präferenzsatz auf der Rechnung aus.
Durch die Erstellung der EUR.1 oder dem Präferenzsatz auf der Rechnung kann der Warenempfänger eine Zollbefreiung oder eine Zollvergünstigung erlangen.

ATR

Die ATR ist eine Warenverkehrsbescheinigung ausschließlich mit der Türkei.
Die ATR kann nur ausgestellt werden wenn es sich bei der zu versendenden Ware um Freigut der EU handelt.
Durch die Erstellung der ATR kann der Warenempfänger eine Zollbefreiung oder eine Zollvergünstigung erlangen.