Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden.
Bei der aktiven Veredelung, also der Einfuhr in das Gebiet, wo die Vorprodukte veredelt werden, setzt eine Bewilligung durch die zuständige Zollstelle voraus. Hierzu muss der Verarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die zu verarbeitenden Produkte für den Veredelungsverkehr zugelassen sind.