T2L / T2LF

T2L / T2LF
Das T2L dient den Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Waren, die aus der EU über z.B. Internationales Gewässer in die EU zurückgelangen.
Das T2L F dient für den Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Waren in ein EU Land, das Steuerrechtlich nicht zur EU gehört, z.B. Kanaren; La Réunion u.a.