Passive Veredelung

Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden.
Bei der passiven Veredelung wird eine Lieferung in ein Drittland vorgenommen, in dem eine Veredelung (durch Bearbeiten, Verarbeiten oder Ausbessern / Reparatur) stattfindet.
In bestimmten Fällen wird eine Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt benötigt.
Man unterscheidet in: Differenzverzollung und Mehrwertverzollung.